Frauen- und Familienpolitik wurden in der DDR sehr früh eng miteinander verknüpft. Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall lässt sich diese unterschiedliche Schwerpunktsetzung noch immer im regionalen Vergleich ablesen. Rechtliche Aspekte, Infrastrukturen, monetäre Anreize aber auch gesellschaftliche Prägungen finden im Text Berücksichtigung. Er liefert eine kurze, notwendigerweise unvollständige Zusammenfassung der Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland vor und nach der Wende, mit besonderem Schwerpunkt auf die Familienpolitik in der DDR und ihre auf familienpolitische und in der Folge kulturelle Unterschiede in Ost und West.
Familienpolitik in der DDR
Frauen- und Familienpolitik wurden in der DDR sehr früh eng miteinander verknüpft. Leitlinie war dabei das Bild des “sozialistischen Menschen”, der egal ob männlich oder weiblich, in jedem Fall eine “allseits gebildete” und Vollzeit berufstätige Person sein sollte, die zusätzlich einen Beitrag für die Gesellschaft leistete. Schon kurz nach der Gründung der DDR wurde 1950 ein “Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau” erlassen,[1] das mit der Tradition des Nationalsozialismus, die Frau primar über ihre Mutterrolle zu definieren, klar brach. So schrieb §14 vor, dass:
“…die Eheschließung für die Frau keine Einschränkung oder Schmälerung ihrer Rechte zur Folge hat” und noch expliziter in §15: “Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben oder einer beruflichen Ausbildung und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen; auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird.”
Auch die Rechte von Frauen, die uneheliche Kinder geboren hatten, wurden mit diesem Gesetz von 1950 in §17(1) gestärkt:
“Die nicht eheliche Geburt ist kein Makel. Der Mutter eines nicht ehelichen Kindes stehen die vollen elterlichen Rechte zu, die nicht durch die Einsetzung eines Vormundes für das Kind geschmälert werden dürfen.”
Diese Regelungen standen in direktem Gegensatz zu den zeitgleich in der BRD geltenden Gesetzen, die teilweise noch jahrzehntelang etwa Ehefrauen und Alleinerziehende diskriminierten.
Die umfangreichen Rechtsansprüche von Müttern in der jungen DDR erleichterten ihnen zwar das Muttersein und damit eine Entscheidung zugunsten von Kindern, gleichzeitig dienten sie aber von Anfang an der Vereinbarkeit einer Vollzeitberufstätigkeit der Frau – auch als Mutter, selbst als Alleinerziehende. So hatten sich laut Gesetz die Öffnungszeiten von Krippen und Kitas nach den Arbeitszeiten der Frauen zu richten (§24(2)) und Betriebsleiter wurden mit §25(2) sogar gesetzlich verpflichtet, alleinstehende Mütter bevorzugt einzustellen.
Früh stand die Bereitstellung umfassender Kinderbetreuungseinrichtungen im Fokus, gab es Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren, Kindergärten für ältere Kinder, Hortbetreuung in Schulen, Kinderferienlager zur Überbrückung von Schulferien und Wochenheime, in denen Kinder von Montag bis Freitag fremd betreut werden konnten – im Krankheitsfall der Mutter oder, wenn es die Art ihrer Berufstätigkeit erforderte, etwa bei Schichtarbeit.
Kinderbetreuungseinrichtungen boten überall in der DDR Betreuungszeiten, die mit dem Alltag normal berufstätiger Frauen kompatibel waren. Üblich war ein Betreuungsangebot von sechs bis 18 Uhr. In größeren Betrieben waren Betriebskindergärten häufig, sodass Mitarbeiterinnen keine Extrawege hatten. Auch an höheren Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Universitäten gab es eine Kinderbetreuung vor Ort, sodass ein Studium zumindest nicht für längere Zeit unterbrochen werden musste. Familienzimmer in Studentenwohnheimen erleichterten eine frühe Familiengründung. Jung zu heiraten und Kinder zu bekommen, war üblich in der DDR. Das durchschnittliche Alter der Mutter beim ersten Kind lag 1989 bei knapp 23 Jahren.[2] Ein Grund dafür war auch der große Wohnungsmangel. Für allein lebende junge Erwachsene waren Wohnungen kaum zugänglich. Heirat und Schwangerschaft jedoch ebneten den Weg zur ersten eigenen Wohnung. Die Einrichtung wurde jungen Familien (beide Partner unter 26 Jahre alt) seit 1972 durch einen zinslosen sogenannten Ehekredit in Höhe von 5.000, später sogar 7.000 Mark ermöglicht, den man auch “abkindern” konnte. Für das erste Kind wurden 1.000 Mark erlassen, für das zweite Kind 1.500 Mark, beim dritten Kind war der Kredit getilgt. Dies stellte einen weiteren Anreiz für frühe Mutterschaft und mehrere Kinder dar. Fast 1,4 Millionen solcher Kredite wurden im Volumen von über 9 Milliarden Mark bis 1988 ausgezahlt.[3]
Frauen in der DDR sollten jedoch auch über ihren Körper frei entscheiden können. So gab es die Pille kostenlos für jede Frau und auch eine Schwangerschaftsunterbrechung war voraussetzungslos bis zur 12. Woche möglich – schon seit 1972. Die erweiterten Möglichkeiten der Familienplanung und die hohe Doppelbelastung arbeitender Mütter führten ab den 60er Jahren zu einer sinkenden Geburtenrate, die erst nach weiteren Maßnahmen in den 70er Jahren wieder stieg, um trotz des ständigen Ausbaus von Unterstützungsleistungen zugunsten einer besseren Vereinbarkeit in den 80er Jahren wieder auf einen Wert von 1.7 Kindern pro Frau zum Zeitpunkt der Wende zu sinken.[4]
Die Akzeptanz externer Kinderbetreuung war in der DDR sehr hoch, denn die soziale Norm der Vollzeiterwerbstätigkeit galt auch für Mütter, sodass die meisten nach Ablauf des Babyjahres wieder arbeiten gingen. Nur so war die hohe Erwerbsbeteiligung von 91 Prozent 1989 erreichbar – die höchste Quote weltweit [5]. Im selben Jahr wurden 80 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einer öffentlichen Einrichtung betreut,[6] bei über dreijährigen war der Anteil noch höher. Eine Kostenbarriere gab es nicht, da nur ein sehr geringer Verpflegungsbeitrag zu zahlen war. Das Babyjahr gab es zuerst nur für Alleinerziehende, später auch für Verheiratete beim zweiten Kind, ab 1986 für alle Mütter – bei vollem Lohnausgleich. War das Kind krank, konnten Mütter viele Tage zusätzliche bezahlte Freistellung im Jahr erhalten. Mit einer Kündigung wegen Schwangerschaft, Babyjahr oder kranken Kindern musste in der DDR keine Frau rechnen. Seit 1976 hatten Mütter zusätzlich schon ab dem zweiten Kind Anspruch auf eine reduzierte Wochenarbeitszeit.[7]
Auch beim Übergang zur Schule gab es keine Betreuungslücke, denn Ganztagsschulen waren üblich, es gab Hortangebote in der Regel ebenfalls bis 18 Uhr und zahlreiche organisierte Freizeitangebote, wo Kinder in Sport-, Sprach- oder anderen Interessensgruppen regelmäßige und betreute Beschäftigung am Nachmittag und im Rahmen der Schule finden konnten.
So ausgeprägt die politische Unterstützung einer Angleichung des Berufslebens von Mann und Frau in der DDR waren, so wenig fand sie sich bei der Förderung der Angleichung klassischer Geschlechterrollen. So gab es zwar bedingt durch die doppelte Berufstätigkeit mehr Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, aber es blieb bei einer Ungleichverteilung der Doppelbelastung. Diese wurde sogar noch institutionalisiert, in dem es einen monatlichen “Haushaltstag” für Mütter und verheiratete Frauen gab, der nur in Ausnahmefällen auch Männern zustand, nämlich wenn sie alleinerziehend waren. Da Frauen auf diese Weise 12 zusätzliche arbeitsfreie Tage zustanden, schien es gerechtfertigt, ihnen auch weiterhin den Löwenanteil der unbezahlten Arbeit zu überlassen. Kinderreiche Mütter wurden dabei besonders unterstützt, sie bekamen mehr Urlaubstage und ihre Wochenarbeitszeit war geringer – bei vollem Lohnausgleich. Für die Väter der gleichen Kinder gab es das nicht.[8]
Spätverkaufsstellen in den größeren Städten ermöglichten den Einkauf auch nach der Arbeit. Viele Kinder waren sogenannte “Schlüsselkinder”, gingen schon früh allein von der Schule nach Hause und versorgten sich selbst, bis Mutter oder Vater von der Arbeit kamen.
Trotz der andauernden Ungleichverteilung war der Anteil der Männer an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Vergleich zum Westen recht hoch – Frauen in ostdeutschen Familien leisteten täglich über vier Stunden Familienarbeit, Männer knapp unter drei.[9] Immerhin 72 Prozent Ostmännern stimmten 1990 der Aussage zu, “meine Partnerin soll die gleichen beruflichen Chancen haben wie ich, Haushalt und Kinderbetreuung müssen deswegen auf beide gleich verteilt werden”, westdeutsche Männer stimmten seinerzeit nur zu 46 Prozent zu.[10] Wenn auch sicher in beiden Landesteilen Theorie und Praxis auseinanderfielen, spielt die Grundeinstellung doch auch für das reale Leben eine große Rolle.
Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass viele Kinder außerhalb einer Ehe geboren wurden und viele Ehen wieder geschieden wurden, sodass der Anteil von Kindern, die bei alleinerziehenden Müttern aufwuchsen, enorm hoch war. In diesen häufigen Konstellationen blieb die Aufgabe der Vereinbarkeit ausschließlich an den Frauen hängen.
Die hohe Erwartungshaltung und die klar wahrnehmbare gesellschaftliche Norm, stets – auch als Frau - berufstätig zu sein, führte dazu, dass viele Frauen ihr Selbstwertgefühl wesentlich auch über ihre Berufstätigkeit definierten, stolz auf ihre Leistungen und mit großer Selbstverständlichkeit wirtschaftlich unabhängig von ihren Männern waren. Die hohen Scheidungsraten sind neben den sehr frühen und oft schnell getroffenen Entscheidungen für eine Ehe auch darauf zurückzuführen, dass Frauen selten einem ökonomischen Zwang unterlagen, in unglücklichen Beziehungen zu verbleiben. Trennungsunterhalt nach einer Ehe war eine Ausnahme. In der Regel trennte man sich (eine Scheidung war in wenigen Wochen vollzogen) und ging anschließend seiner getrennten Wege.
Insgesamt trug die durch vielfältige Maßnahmen erleichterte Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Kombination mit einem für Frauen und Männer gleichen Zugang zu höherer Bildung zu einer durchschnittlich höheren beruflichen Bildung von Frauen im Vergleich zum Westen bei, sowie zu mehr Frauen in Führungspositionen (wenn auch kaum in TopFührungspositionen) und weniger unterbrochenen Erwerbsbiografien, was in der Folge dieser Aspekte zu einem deutlich geringeren Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen führte, der sich noch Jahrzehnte später in einem marginalen Rentenunterschied niederschlägt.
Familienpolitik in der BRD
Kinderbetreuung ist Privatsache – das war für Jahrzehnte die Richtschnur der Familienpolitik in der BRD. Finanzielle Förderungen flossen vor allem in das Ehegattensplitting, das insbesondere wohlhabende Ehepaare (auch ohne Kinder) begünstigte, und zwar am stärksten dann, wenn der Einkommensunterschied besonders groß war, also in klassischen Alleinernährerkonstellationen. Ein ausgedehntes Angebot öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen hatte keine Priorität, schon gar nicht für Kinder unter drei Jahren. Die gesellschaftliche Norm sah im Mann den Alleinverdiener und in der Frau die Hausfrau, die sich um Heim und Kinder kümmerte.
Bis in die 60er Jahre hinein wirkte die bundesdeutsche Familienpolitik vor allem dahin gehend, die klassische Rollenteilung zu unterstützen. Dazu gehörte auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner(in) und Kindern. Erst in den 70er Jahren wurde überhaupt der Familienbegriff ausgeweitet und etwa die Rechte nicht ehelicher Kinder gestärkt. Es dauerte bis Ende der 70er Jahre, bis erstmalig ein Mutterschaftsurlaub mit Lohnausgleich – für erwerbstätige Frauen – eingeführt wurde, die erste echte Maßnahme für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.[11] Monetäre Förderungen wie das Kindergeld sollten dafür sorgen, dass Familien nicht übermäßig belastet werden. Erst ab 1986 gab es statt Mutterschaftsgeld für berufstätige Mütter das Erziehungsgeld für alle Mütter – bzw. theoretisch auch für Väter, die es jedoch kaum in Anspruch nahmen. Familienarbeit wurde damit als Leistung honoriert – wenn auch in geringer Höhe. Zusätzlich gab es ab 1986 die Möglichkeit, Kindererziehungsjahre bei der Rentenversicherung anrechnen zu lassen, um die massiven Rentenverluste wegen langer Kindererziehungszeiten etwas auszugleichen. Ebenfalls seit den 80er Jahren wurden Haushaltsfreibeträge und Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende in der Steuererklärung berücksichtigt – allerdings erst als Folge einer erfolgreichen Klage Alleinerziehender vor dem Bundesverfassungsgericht. Insgesamt lag der Schwerpunkt familienpolitischer Maßnahmen deutlich bei monetären Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen sowie einigen Rechtsreformen, die die Rechte von Frauen und Müttern sowie ihrer Kinder verbesserten – allerdings viel später als im Osten Deutschlands und auf niedrigerem Niveau.
Jahrzehnte gab es nicht einmal vor dem Gesetz eine tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der Ehe. Nachdem 1959 das Bundesverfassungsgericht schon den sogenannten “väterlichen Stichentscheid” – einen Paragrafen ausgerechnet im Gleichberechtigungsgesetz von 1957 - für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt hatte, der Vätern in Erziehungsfragen das letzte Wort eingeräumt hatte,[12] konnte immerhin noch bis Ende der 70er Jahre ein Ehemann den Arbeitsvertrag seiner Frau wegen Vernachlässigung von Haushaltspflichten kündigen und blieb er bis 1974 Letztentscheider in Ehefragen. Bekam eine Frau außerhalb der Ehe ein Kind und gab es keinen Mann, der sich zur Vaterschaft bekannte, bekam sie automatisch einen Amtsvormund vorgeschrieben, da man ihr ganz offensichtlich die Kapazität absprach, allein verantwortlich Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Das umfassende elterliche Sorgerecht erhielten erwachsene Frauen mit außerhalb der Ehe geborenen Kindern im Westen formell erst 1998 mit der Abschaffung der verordneten Amtspflegschaft bei fehlender Vaterschaftsanerkennung.[13]
Die Wahlfreiheit für Mütter war massiv eingeschränkt, vor allem, wenn sie mit kleinen Kindern wieder arbeiten wollten. Ohne privat organisierte Betreuung ging fast nichts, nur für zwei Prozent der Kinder unter drei Jahren gab es einen Platz. Zum Vergleich: 1991 gab es im Osten für 54 Prozent aller Kinder dieser Altersklasse einen Betreuungsplatz.[14] Nicht nur mit Kleinkindern, auch mit Schulkindern war ein Normalarbeitsplatz kaum machbar für eine Mutter, der die Sorgearbeit häufig allein übertragen war, denn Ganztagsschulen gab es kaum. Die meisten Schulen boten nicht einmal Mittagessen für die Kinder, sodass von der Mutter erwartet wurde, dass sie sich spätestens ab Mittag wieder um die Kinder und ihre Versorgung kümmerte. Selbst für Kitas geben nur 45 Prozent der befragten Westdeutschen an, dass es Mittagessen für die Kinder gegeben hatte. Nach der gleichen Studie des BMFSFJ sagen auch 77 Prozent befragter Westdeutscher, dass sie “zur Betreuung ihrer Kinder regelmäßig auf Unterstützung von Familie, Verwandten, Nachbarschaft und Freundeskreis angewiesen” waren.[15] Am ehesten gab es noch eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, für kleinere Kinder und Kinder im Grundschulalter war es dagegen besonders schwierig.
Die großen Unterschiede in Ausrichtung und Umsetzung der Familienpolitik im Deutschland auf beiden Seiten der Mauer führten auch langfristig zu anhaltenden kulturellen und strukturellen Unterschieden, die nachfolgend beschrieben werden.
Unterschiede zwischen Ost- und West – von der Wende bis zur Gegenwart
In der Zeit nach der Wiedervereinigung war in Wissenschaft und Politik die Auffassung dominant, dass es bald zu einer Angleichung der Ostfrauen an das Verhalten der Westfrauen kommen würde, was die hohen sozialen Unterschiede im Selbstverständnis von Frauen und vor allem Müttern betraf. Man prognostizierte ein starkes Sinken der Erwerbsbeteiligung von Frauen in den neuen Bundesländern, eine Verlängerung familienbedingter Arbeitsunterbrechungszeiten sowie einen Rückgang des Anteils fremd betreuter Kinder. Alles das ist zwar auch eingetreten, aber zum einen war die Entwicklung deutlich schwächer als vorhergesagt und passten andererseits gleichzeitig Westfrauen ihr Erwerbsverhalten an das ostdeutscher Frauen an, sodass die Beschreibung, Ost passt sich an West an, in dieser Einseitigkeit nicht zutrifft.
Nach wie vor sind die Unterschiede sozialer Normen und ihrer Realisierung durch Individuen und Familien in vielen Aspekten groß und vielfach zwischen Ost und West größer als zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die unterschiedlichen Normen reflektieren sich auch weiterhin in den Aspekten der Familienpolitik, auf die Länder und Kommunen einen Einfluss haben. Es gab jedoch auch Einflüsse, die direkt auf die bundesdeutsche Gesetzgebung wirkten und ostdeutsche Normen auf ganz Deutschland übertrugen.
Ein erstes Beispiel dafür ist der Einigungsvertrag selbst, in dem für ostdeutsche Alleinerziehende eine Ausnahmeklausel aufgenommen wurde, nach der für sie die westdeutsche Regelung, automatisch einen Amtsvormund für das Kind zugewiesen zu bekommen, nicht galt. Auf dem ehemaligen Gebiet der DDR wurden 1986 bereits 30 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren (heute sind es sogar über 60 Prozent).[16] Was im Westen akzeptierte Praxis war und nur eine kleine Anzahl Frauen betraf, wäre im Osten unvermittelbar gewesen, sowohl unter Frauen als auch unter Männern. Wie zuvor bereits beschrieben, wurde erst 1998 der verordnete Amtsvormund für erwachsene Alleinerziehende offiziell abgeschafft.
Ostdeutsche junge Frauen wurden in den folgenden Jahren zur mobilsten und gleichzeitig am höchsten ausgebildeten demografischen Gruppe in Deutschland[17]. Viele verließen ihre Heimat in Richtung Westen, um bessere Arbeits- und Berufschance zu finden. Überallhin brachten sie ihre andere Sozialisation und Erwartungshaltung, was die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen betrifft. Sie wurden so auch zum Rollenmodell und Vorbild bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Westdeutschland. Viele Ostfrauen erlebten einen Clash der Kulturen, waren konfrontiert mit stereotypen Zuschreibungen, die sie aus ihrer Heimat nicht kannten. Der Begriff “Rabenmutter” etwa war in der DDR und auch nach dem Mauerfall im Osten völlig ungebräuchlich.
Die außergewöhnliche Situation direkt nach dem Mauerfall und vor allem die mit ihr verbundene Unsicherheit, was die Autonomie und beruflichen Chancen von Frauen gerade als Mütter betraf, führte zu einem historisch einmaligen Einbruch der Geburtenrate auf dem Gebiet der früheren DDR. 1994 betrug sie nur noch 0,77 Kinder je Frau. Der sich dadurch verschärfende demografische Wandel und die sich auch in Westdeutschland verändernde soziale Norm hinsichtlich der Erwerbstätigkeit von Müttern erzeugten massiven politischen Druck, der in einer grundlegenden Veränderung bundesdeutscher Familienpolitik mündete. Qualitativ und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung bereitzustellen, wurde ab 2005 zu einer staatlichen Priorität. Städte traten in einen Wettbewerb um die höchste Kinderfreundlichkeit, Milliarden wurden in den Ausbau investiert und Hunderttausende neuer Betreuungsplätze geschaffen. Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. [18]
Dennoch liegt rein finanziell immer noch der Fokus der (materiellen) Familienpolitik auf Ehegattensplitting und kostenfreie Ehegattenmitversicherung, für die allein 2010 fast doppelt so viel Steuergeld investiert wurde, wie in die öffentliche Kinderbetreuung floss.[19] Bei einer Ost-West-Betrachtung materieller Familienpolitik fällt auch auf, dass die größte Einzelmaßnahme, nämlich das Ehegattensplitting, zu 90 Prozent an Paare in Westdeutschland fließt. Das entspricht einem Finanzvolumen von 20 Milliarden Euro, das sind mehr als der jährliche Solidarzuschlag für den Aufbau Ost, der nur etwa 14 Milliarden Euro umfasst.[20] Da dies der größte Batzen innerhalb der Familienförderung durch die Bundesregierung ist, stellt sich neben vielen anderen (gleichstellungspolitischen) Argumenten gegen das Ehegattensplitting auch zusätzlich die Frage, ob die dramatische regionale Ungleichverteilung zuungunsten ausgerechnet der Bundesländer, deren Bewohner*innen ohnehin die niedrigsten Einkommenshöhen haben, gesellschaftspolitisch gewünscht sein kann.
Trotz großer Bundesinvestitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung sind auch ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung die Unterschiede zwischen den Regionen enorm.
Kinderbetreuung in Ost und West
Noch in den Jahren nach dem Mauerfall fokussierte bundesdeutsche Familienpolitik auf dem Hausfrauenmodell, v. a. bei Kindern unter drei Jahren. Der sogenannte Erziehungsurlaub wurde sogar verlängert – auf insgesamt drei Jahre. Erst vor etwa zehn Jahren ist eine Umkehr der Prioritäten zugunsten besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie erkennbar. Bis 2013 sollte aufgrund des neu geschaffenen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ein Angebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Seitdem ist jedoch der tatsächliche Bedarf bundesweit auf mindestens 39 Prozent gestiegen.[21]
Eine Untersuchung der Kindergartennutzung in allen 402 Kreisen Deutschlands durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder[22] ergibt jedoch auch 26 Jahre nach dem Mauerfall ein gespaltenes Bild von Deutschland. So ist der Bedarf im Westen nach wie vor ungedeckt – nur 28 Prozent beträgt die Betreuungsquote für unter Dreijährige dort, das ist nur halb so hoch wie im Osten, wo eine Betreuungsquote von 52 Prozent erreicht wird.
Schaut man sich einzelne Bundesländer an, wird der Unterschied noch deutlicher: zwischen der Betreuungsquote in Sachsen-Anhalt (58 Prozent) und der in Nordrhein-Westfalen (weniger als 26 Prozent) liegen Welten. Die Extreme gehen weiter auseinander, wenn man die Landkreise einzeln betrachtet. Kaum ein ostdeutscher Landkreis lässt sich finden, in dem weniger als die Hälfte aller unter Dreijährigen fremd betreut wird. An der Spitze liegt der Landkreis Börde in Sachsen Anhalt mit einer Betreuungsquote über 63 Prozent. In westdeutschen Kreisen sinkt die Betreuungsquote jedoch auf gerade einmal 13 Prozent (Berchtesgadener Land). Die zehn Kreise mit der schlechtesten Betreuungsquote liegen allesamt im Westen und keiner von ihnen hat eine Betreuungsquote über 18 Prozent, in 40 westdeutschen Kreisen liegt sie unter 20 Prozent. Auf einer Landkarte, eingefärbt nach den Betreuungsquoten für kleine Kinder, ist der Verlauf der früheren deutsch-deutschen Grenze nach wie vor deutlich zu erkennen.
Ostdeutsche Eltern bringen nicht nur häufiger ihre Kinder in eine externe Kinderbetreuung, sondern auch früher. Bei ein bis zweijährigen Kindern steht einer westdeutschen Betreuungsquote von 28 Prozent eine ostdeutsche von 66 Prozent gegenüber. Spitzenreiter ist das brandenburgische Frankfurt an der Oder, das sogar auf 84 Prozent kommt. Am Ende des Rankings steht der Westerwaldkreis mit nur 8,5 Prozent – das ist ein Zehntel des Spitzenwertes aus dem Osten.
Die besonders hohen Quoten in Sachsen-Anhalt sind vermutlich auch auf eine besonders großzügige Landesregelung zurückzuführen. Dort gab es schon früher einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und sogar auf einen Krippenplatz, denn der Rechtsanspruch besteht ab Geburt eines Kindes.
Unterschiede bestehen auch in der Ausgestaltung der Betreuungsplätze. Im Westen stellen Ganztagsbetreuungen bei unter Dreijährigen mit unter 13 Prozent eher eine Ausnahme dar, im Osten sind sie mit fast 40 Prozent dagegen sehr häufig. Die Bandbreite reicht von 11 ostdeutschen Landkreisen mit einer Ganztagsbetreuungsquote von über 50 Prozent bis zum bayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, in dem nur etwa jedes hundertste Kind unter drei Jahren eine Ganztagsbetreuung von mindestens sieben Stunden in Anspruch nimmt. Das hat sicher auch damit zu tun, dass der Rechtsanspruch sich nur auf einen Halbtagsplatz bezieht. Im Westen wird also der Rechtsanspruch geradeso erfüllt, im Osten orientiert man sich stärker am Bedarf. Im Gleichstellungsbericht des BMFSFJ 25 Jahre nach der Einheit werden auch Ganztagsplätze für drei bis sechsjährige Kinder verglichen: Auch hier sind die Unterschiede gravierend. Im Osten bieten 73 Prozent der Plätze eine Ganztagsbetreuung, im Westen nur 34 Prozent. Es gibt kein einziges ostdeutsches Bundesland, in dem der Anteil der Ganztagsbetreuung in dieser Altersgruppe unter 60 Prozent liegt, im Westen liegen alle Bundesländer unter 50 Prozent – teilweise erheblich.[23]
Die umfangreiche Erhebung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu Krippenplätzen weist jedoch auch nach, dass sowohl in Ost als auch in West die Betreuungsquoten im Vergleich zu früheren Erhebungszeiträumen weiterhin ansteigen. Dies liegt auch an deutlich veränderten Einstellungen zur Fremdbetreuung seit dem Mauerfall – auf beiden Seiten. Noch kurz nach der Wiedervereinigung stimmten 69 Prozent westdeutscher Frauen der Aussage zu, “Kinder im Vorschulalter leiden unter einer Erwerbstätigkeit der Mutter”, im Jahr 2012 hatte sich dieser Wert mit 32 Prozent mehr als halbiert. Der ohnehin viel geringere ostdeutsche Wert sank im gleichen Zeitraum von 30 Prozent auf nur noch 13 Prozent. [24]
Betreuungsgeld und Elterngeld
Seit 2007 gibt es in Deutschland das Elterngeld als eine Art Lohnersatzleistung für 12 Monate und seit 2006 die sogenannten Vätermonate, zwei zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Seit ihrer Einführung ist der Anteil Elternzeit nehmender Väter von 3,5 Prozent auf etwa 34 Prozent bei im Jahr 2014 geborenen Kindern angestiegen – in wenigen Jahren. In Ostdeutschland nehmen mit 37,3 Prozent etwas mehr Väter Elternzeit als im Westen mit 33,4 Prozent (jeweils ohne Berlin).[25]
Das Betreuungsgeld galt als finanzielle Unterstützung des Staates für Mütter und Väter zwei oder dreijähriger Kinder, die ihre Kinder ohne staatliche Betreuung erzogen. Es wurde 2012 von der Bundesregierung beschlossen, jedoch schon 2015 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Akzeptanz war bis dahin ohnehin eher mäßig, 300 Millionen Euro waren für 2013 geplant, 55 Millionen wurden in den Bundeshaushalt eingestellt, nicht einmal 17 Millionen Euro wurden ausgezahlt.[26] Regionale Unterschiede waren dabei gewaltig, im Osten interessierten sich viel weniger Familien für das Betreuungsgeld. Im 4. Quartal 2014 entfielen 359.000 Leistungsbezüge auf westdeutsche Familien, nur 28.000 auf Ostdeutschland – inklusive Berlin.[27]
Eine wissenschaftliche Untersuchung wies inzwischen nach, dass:
„ gerade Kinder bildungsferner Eltern und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund durch den materiellen Anreiz des Betreuungsgeldes von öffentlicher Kinderbetreuung ferngehalten werden, obwohl gerade diese Kinder von frühen Bildungsmaßnahmen besonders profitieren. So gab mehr als ein Drittel aller befragten Eltern ohne Bildungsabschluss “materielle Anreize” als Hauptgrund dafür an, dass ihre Kleinkinder keine Kita besuchten, bei Eltern mit Hauptschulabschluss waren es immer noch knapp ein Viertel, so viele wie bei Familien, in denen Deutsch nicht die Familiensprache ist.“[28]
Das Betreuungsgeld gilt inzwischen weitgehend als Fehlanreiz schaffende Familienpolitik.
Erwerbsbeteiligung als Folge von Familienpolitik
Nach der Wende sind in den neuen Bundesländern die Erwerbsquoten für Frauen gesunken, im Westen sind sie gestiegen. Nach wie vor sind jedoch mehr Frauen im Osten als im Westen erwerbstätig und außerdem häufiger in Vollzeit oder Vollzeitnahen Beschäftigungsverhältnissen. Selbst 30 Prozent der Frauen, die im Osten Teilzeit arbeiten, geben an, dass sie lieber Vollzeit arbeiten würden, aber keine Vollzeitstelle fanden. Im Westen scheint ein Teilzeitarbeitsvertrag sehr viel häufiger der tatsächlichen Wunscharbeitszeit auch zu entsprechen, denn nur fünf Prozent von ihnen äußert sich vergleichbar.[29] Allerdings weiß man wenig über die Motive, warum etwa westdeutsche Frauen seltener den Wunsch nach höheren Arbeitsvolumina äußern. Möglicherweise liegt das mindestens zu einem Teil daran, dass es immer noch keine ausreichenden Kinderbetreuungsangebote gibt und bei einer Vollzeittätigkeit die Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung eine zu große Belastung darstellen und schon allein deshalb kein Wunsch nach längeren Arbeitszeiten besteht. Die andauernde (aber tendenziell abnehmende) Stigmatisierung Vollzeit arbeitender Mütter trägt ebenfalls dazu bei.
Geburtenrate und Kinderlosigkeit
Nach dem starken Geburtenknick ab 1989, bedingt vor allem durch den Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft und die vielen Ungewissheiten im gesellschaftlichen Umbruch, begann die Geburtenrate in Ostdeutschland erst ab 1994 wieder zu steigen. Seit 2008 ist die Geburtenziffer (endgültige Anzahl Kinder pro Frau während ihrer Fertilitätsphase) höher als in Westdeutschland, 2014 lag sie bei 1,56 im Osten und 1,50 im Westen.[30]
Auffallend sind die enormen Unterschiede im Entscheidungsverhalten für oder gegen Kinder bei Frauen mit hoher Qualifikation. Im Westen scheinen sich nach wie vor Karriere und Kinder auszuschließen, die Folge ist sowohl ein niedrigerer Anteil von Frauen in Führungspositionen als auch ein höherer Anteil kinderloser Frauen mit hoher Ausbildung: fast 30 Prozent.[31] Die durchschnittliche Kinderzahl je hochqualifizierter Frau im Westen liegt mit 1,24 Kindern auch signifikant unter der Vergleichszahl aller Frauen in Deutschland. Im Osten bekommen dagegen hoch qualifizierte Frauen statistisch sogar mehr Kinder als der deutsche Durchschnitt: 1,51 Kinder je Frau, nur 15 Prozent bleiben kinderlos – die Kinderlosigkeitsrate ist damit nur halb so hoch wie in Westdeutschland.[32]
Diese Zahlen legen nahe, dass gerade für hoch qualifizierte Frauen eine Familienpolitik, die den Fokus auf gute und flächendeckende Betreuungsinfrastruktur legt, einen hohen Einfluss darauf hat, ob sie sich für Kinder entscheiden oder nicht. Aber auch mit Blick auf Frauen unabhängig von ihrer Ausbildung unterschieden sich die Regionen stark. Die Kinderlosigkeit bei Frauen im Westen ist mehr als doppelt so häufig wie im Osten, wo nur etwa jede zehnte Frau ganz kinderlos bleibt. Dass sich die Geburtenziffern am Ende doch kaum unterschieden zwischen Ost und West, liegt vor allem daran, dass Mütter im Osten häufiger nur ein Kind bekommen (für mehr als jede dritte Frau ist das der Fall), wogegen Frauen im Westen – wenn sie denn überhaupt Mutter werden – häufiger mehr als ein Kind bekommen, hier hat nur jede vierte Frau ein Einzelkind.[33]
Offenbar müssen mehr West- als Ostfrauen eine Entweder-oder Entscheidung für oder gegen Karriere und damit für oder gegen Kinder treffen. Ursächlich dafür wirken neben harten Kriterien, wie dem immer noch bestehenden Mangel an guter und ausreichender Kinderbetreuung auch weiche Faktoren, wie die nach wie vor deutlich geringere Akzeptanz arbeitender Mütter in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld und am Arbeitsplatz. Da ostdeutsche Mütter nach einer Geburt weniger lang aussteigen, ist der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind bei ihnen höher als bei westdeutschen Müttern. Wer wie viele Mütter im Westen mangels Kinderbetreuungsoptionen für Kinder unter drei Jahren ohnehin zuhause bleiben muss, bekommt vermutlich die Kinder vorzugsweise hintereinander weg, um die Gesamtausstiegszeit zu minimieren. Wer wie im Osten üblich recht bald wieder arbeitet, wird vermutlich nicht gleich nach wenigen Monaten wieder ausfallen wollen – das wäre zumindest eine plausible Erklärung für den mit 3.4 Jahren etwa ein Jahr größeren Altersabstand zwischen erstem und zweitem Kind im Osten.[35]Wie stark der Druck auf Frauen im Westen sein muss, sich zwischen Berufstätigkeit und Kindern entscheiden zu müssen, ist auch erkennbar an der Korrelation der Kinderhäufigkeit mit dem Arbeitszeitmuster, die im Westen sehr stark und im Osten praktisch nicht relevant ist. In Westdeutschland kann man von der Art der Erwerbstätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein von Kinder schließen: eine Vollzeit arbeitende Frau v. a. mit Partner ebenfalls in Vollzeit korrelliert stark mit Kinderlosigkeit (47 Prozent dieser Frauen); ein vollzeitarbeitender Partner mit einer Teilzeit oder gar nicht arbeitenden Frau korreliert dagegen extrem stark mit Kindern, Kinderlosigkeit ist in dieser Konstellation selten. Der Osten im Vergleich: bei Vollzeit arbeitenden Paaren kommt Kinderlosigkeit nur zu acht Prozent vor, nennenswerte Unterschiede in Kinderzahl oder Kinderlosigkeit in Abhängigkeit vom Arbeitszeitmuster sind nicht feststellbar.[36] Ostfrauen müssen offenbar nicht wählen zwischen Erwerbstätigkeit und Kinderkriegen. Wenn Westfrauen diese Freiheit auch hätten, durch eine passendere Familienpolitik (strukturelle Faktoren, wie ausreichend Kinderbetreuung) und sich damit auch Rollenbilder schneller ändern könnten – vor allem aber auch die verbreitete Überzeugung, Fremdbetreuung wäre per se schlecht für kleine Kinder (kulturelle Faktoren), läge darin ein wesentlicher Schlüssel zur Steigerung der Geburtenrate – allein durch Senkung des hohen Anteils kinderloser Frauen im Westen. Die aktuell leicht steigende Geburtenrate ist ein Indikator dafür, dass die moderne Ausrichtung der Familienpolitik vor allem unter Familienministerin Manuela Schwesig (aufgewachsen in Ostdeutschland) Wirkung zeigt.
Wirtschaftliche Eigenständigkeit
Ostdeutschland wirkt wie ein soziales Reagenzglas, in dem sich die Folgen moderner Familienpolitik und der damit einhergehende Wandel kultureller Normen beobachten lassen. Erkennbar ist etwa, dass die Kombination von ausreichend Kinderbetreuungsangeboten und hoher sozialer Akzeptanz weiblicher Erwerbstätigkeit (auch als Mutter und auch in Führungspositionen) und damit insgesamt ein höherer Grad an wirklicher Wahlfreiheit im Osten in der Konsequenz zu einem hohen Niveau von Erwerbsbeteiligung bei gleichzeitig höherer Geburtenrate führt.
In beiden Landesteilen arbeiten vor allem Alleinerziehende länger als Frauen in Zwei-Eltern-Familien. Eine Erklärung dafür könnte der hohe ökonomische Druck sein, denn Alleinerziehende sind die ärmste demografische Gruppe Deutschlands.[37] Alleinerziehen war zu Zeiten der DDR noch kein Armutsrisiko. Dort erhielten Alleinerziehende ausreichend Unterstützung und waren in der Regel auch nicht auf Trennungsunterhalt angewiesen. Zahlte ein Vater im Osten keinen Kindesunterhalt, so sprang der Staat bis zum 18. Lebensjahr ersatzweise durch Unterhaltsvorauszahlungen ein, ohne Begrenzung der Zahlungsdauer bis zur Volljährigkeit und orientierte sich an dem tatsächlichen Unterhaltstitel.[38] Die Umstellung auf westdeutsches Unterhaltsrecht (Unterhaltsvorauszahlung nur bis zum 12. Lebensjahr und nur maximal für sechs Jahre und nur über den – für die neuen Bundesländer grundsätzlich niedrigeren - Regelsatz, nicht dem tatsächlichen Titel entsprechend) brachte daher für viele ostdeutsche Alleinerziehende eine massive Verschlechterung ihrer materiellen Situation. Erst im Jahre 2016 ist eine Reform des Unterhaltsrechts im Gespräch, die sich eher mit der ostdeutschen Ausgangslage vergleichen lässt: Wegfall der Sechs-Jahres Frist und Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre.[39] Die Reform soll 2017 in Kraft treten.
Auch heute noch leben in den neuen Bundesländern viel mehr Kinder bei Alleinerziehenden. Die Rahmenbedingungen sind dort für sie immer noch einfacher, aber vor allem ist dort ein Kind ohne Trauschein keinerlei soziales Stigma. Im Westen waren noch 2010 etwa drei Viertel aller Frauen bei der Geburt verheiratet, im Osten wurden im gleichen Jahr mehr als 60 Prozent der Kinder von unverheirateten Müttern geboren.[40] Noch gravierender: Nur gut ein Viertel aller ersten Kinder werden im Osten innerhalb einer Ehe geboren.[41] Die gesellschaftliche Realität - ein Armutsrisiko für Alleinerziehende, betrifft daher in den neuen Bundesländern einen weitaus größeren Anteil aller Mütter (neun von zehn Alleinerziehenden sind weiblich), wenn auch weniger heftig als im Westen, denn Kinderbetreuungsoptionen, eine höhere durchschnittliche Bildung sowie die ausgeprägte Erwerbsneigung von Ostfrauen erhöhen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit – auch im weiteren Lebensverlauf.
Die Auswirkungen von Armutsrisiken im Osten kann man jedoch ggf. auch daran erkennen, dass Mütter im neuen Bundesgebiet häufiger als im Westen auf ein zweites oder drittes Kind verzichten. Wie bereits beschrieben, ist die Ein-Kind-Variante im Osten wesentlich häufiger zu finden. Im Osten könnte daher eine Verringerung des Armutsrisikos insbesondere für Alleinerziehende zu einer steigenden Kinderzahl pro Frau beitragen. Allerdings ginge es den Frauen im Osten noch schlechter, wenn es nicht flächendeckend Kinderbetreuung gäbe, denn staatliche Kinderbetreuung ist auch Armutsbekämpfung. Eine Studie des BMFSFJ stellte fest,
“dass Betreuungsmöglichkeiten das Armutsrisiko für Familien mit kleineren Kindern um sieben Prozentpunkte senken. Mehr als 100.000 Mütter mit kleinen Kindern wären ohne Kinderbetreuung nicht berufstätig.“[42]
Die direkten Folgen eines durchgehend höheren Niveaus der Frauenerwerbsbeteiligung im Osten sind ein erheblich geringerer Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern - er ist im Westen mehr als drei Mal so hoch wie im Osten Deutschlands (siehe Tabelle 2), ein geringeres Rentengap (siehe Tabelle 3) und im Vergleich zum Westen auch ein höheres absolutes Rentenniveau (über 800 € Durchschnittsrente für Frauen im Osten versus unter 500 € für Frauen im Westen) sowie damit verbunden eine höhere wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen.
Von den Vorteilen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit mit sich bringt, seien hier nur zwei erwähnt, nämlich der für Frauen positive Einfluss auf das Machtverhältnis in Paarbeziehungen und der höhere Freiheitsgrad, ungesunde Beziehungen auch beenden zu können.
Der hohe Unterschied zwischen dem geschlechtsabhängigen Rentengap im Osten und im Westen ist in den letzten 20 Jahren sogar noch gestiegen. Die Wissenschaftlerinnen des WZB gehen nicht davon aus, dass sich dieser regionale Unterschied in den nächsten Jahrzehnten wesentlich verringert. Ursächlich dafür sind die anderen Erwerbsverläufe im Arbeitsleben, die wiederum durch strukturelle, familienpolitische Maßnahmen in Kombination mit einer anderen sozialen Norm bedingt werden.Aufteilung unbezahlter Arbeit
In Deutschland sind bezahlte und unbezahlte Arbeit unterschiedlich auf die Geschlechter verteilt. Männer arbeiten mehr bezahlt, Frauen mehr unbezahlt. Insgesamt arbeiten Frauen mehr als Männer (eine Stunde pro Woche). Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2012/2013, arbeiten in Deutschland Frauen 60 Prozent mehr Zeit im Haushalt als Männer.[45] In beiden Landesteilen verschiebt sich der Aufwand für Familienarbeit bei einer Heirat zuungunsten von Frauen, das Ausmaß dieser Verschiebung ist jedoch sehr unterschiedlich. Lebt eine Frau im Westen mit einem Partner zusammen, ist ihr Zeitaufwand für unbezahlte Hausarbeit 74 Prozent höher als bei einer Single Frau, bei einer Frau im Osten sind es dagegen nur 26 Prozent. Dabei ist auffallend, dass sich der Aufwand für Hausarbeit bei Single Frauen in Ost und West nicht unterscheidet (jeweils täglich etwa 94 Minuten). Vergleicht man jedoch alle Frauen im Osten mit allen Frauen im Westen, erkennt man die Auswirkungen anderer Familienpolitik und kultureller Muster in Ost und West, denn West-Frauen mit Partner und solche mit Kindern arbeiten nennenswert mehr im Haushalt. Etwa 115 tägliche Hausarbeitsminuten an einem Werktag einer durchschnittlichen Ostfrau stehen daher mehr als 150 Hausarbeitsminuten einer durchschnittlichen Westfrau gegenüber.[46] Nach der gleichen Studie sinkt jedoch vor allem im Westen der Hausarbeitsaufwand einer Frau sehr stark, wenn ihr Anteil am Haushaltseinkommen höher ist. Dieser Effekt ist stärker als der Einfluss einer Erwerbstätigkeit für sich alleine genommen und zeigt, wie wichtig es ist, nicht nur eine höhere Erwerbsquote von Frauen anzustreben, sondern auch für Entgeltgleichheit zu sorgen und damit indirekt eine gerechtere Verteilung unbezahlter Arbeit zu erreichen.
Eine Studie des WZB von 2014[47] betont ebenfalls die zwischen Ost und West unterschiedliche Beteiligung von Männern in Paarbeziehungen an unbezahlter Arbeit und die damit verbundenen Auswirkungen auf die gleichen Chancen von Frauen, am Arbeitsmarkt zu partizipieren:
“In zwei von drei Paarbeziehungen wird in Westdeutschland Hausarbeit und Kinderbetreuung von Frauen alleine übernommen, in Ostdeutschland sagt fast die Hälfte der Paare, dass Hausarbeit und Kinderbetreuung von beiden Partnern zu gleichen Teilen übernommen wird.”
Diese Ergebnisse von Zeitstudien spiegeln sich auch in anderen Statistiken wider, so nehmen Väter im Osten häufiger sowie länger Elternzeit und bleiben häufiger als Väter im Westen zu Hause, wenn das Kind krank ist.
Erkennbar ist jedoch auch, dass trotz vergleichbarem Erwerbsverhalten auch im Osten bis in die Gegenwart offenbar keine automatische Gleichverteilung unbezahlter Familienarbeit erfolgte. Dies war jahrzehntelang Überzeugung sozialistischer Führungseliten. Erwerbsbeteiligung allein kann das offenbar nicht erreichen. Dennoch unterstützen auch Daten der OECD, dass eine hohe Vollzeiterwerbsquote von Frauen mit einem höheren Anteil unbezahlter Arbeit bei Männern korreliert.[48]
Fazit
Die grundlegend und über viele Jahrzehnte unterschiedliche Familienpolitik in Ost und West wirkt auch heute noch, 26 Jahre nach dem Mauerfall und mit gemeinsamer Bundesregierung in beiden Teilen Deutschlands nach. Die Unterschiede sind sowohl strukturell (z.B. Ausgestaltung und Umfang der Kinderbetreuungsangebote) als auch kulturell, z.B. ein anderes Selbstverständnis von Müttern in Ost und West aber auch von ihren jeweiligen sozialen Umfeldern. Die damit einhergehende höhere Erwerbsneigung von Frauen im Osten ist im Vergleich zum Westen unabhängiger vom Familienstand und dem Vorhandensein von Kindern. Dies führte im Osten zu einer stärkeren Arbeitsteilung auch bei unbezahlter Arbeit, nicht jedoch zu einer gerechten Arbeitsteilung, denn auch im Osten arbeiten Frauen mehr unbezahlt als Männer.
Die Unterschiede im Erwerbsleben wirken sich langfristig auf die ökonomische Unabhängigkeit aus, denn sowohl geschlechterbezogene Verdienstunterschiede als auch Rentenunterschiede sind im Osten der Bundesrepublik erheblich niedriger. Kaum Unterschied gibt es in der Geburtenziffer, in beiden Hälften des Landes ist sie gleich niedrig. Die Ursachen sind jedoch jeweils andere: Im Westen gibt es einen hohen Anteil kinderloser Frauen, v.a. bei Akademikerinnen, im Osten gibt es zwar wenig kinderlose Frauen aber dafür mehr Mütter mit nur einem Kind. Ist im Westen vermutlich der Zwang, sich zwischen Kindern und Beruf entscheiden zu müssen, ursächlich für Entscheidungen gegen Kinder, so sind im wirtschaftlich schwächeren Osten eher ökonomische Gründe für die Entscheidung gegen ein zweites oder drittes Kind zu suchen. In den letzten Jahrzehnten gab es Anpassungen in beiden Regionen, generell kann aber eher von einer Anpassung an ostdeutsche Traditionen der Familienpolitik gesprochen werden, denn ihre Kernelemente, wie die umfassende Bereitstellung von Kinderbetreuung und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit gehören seit einigen Jahren auch zum bundesdeutschen Schwerpunkt der Familienpolitik. Ein diesbezüglicher Kulturwandel hin zu mehr Akzeptanz arbeitender Mütter ist in der Konsequenz auch in Westdeutschland feststellbar.
[1] Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012, S. 12 Link: http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Studien/BiB_Keine_Lust_auf_Kinder.pdf?__blob=publicationFile&v=1, abgerufen am 26.10.2016
[2] Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012
[3] Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012, S. 25
[4] Quelle: Markus M. Grabka/Christian Westermeier: Vermögensverteilung, DIW Wochenbericht 9/2014, S.14, http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.438708.de/14-9.pdf
[5] Quelle: Anita Grandke, Report: Die Entwicklung des Familienrechts in der DDR, Berlin, 24.03.2010, S. 221, Link: http://edoc.hu-berlin.de/oa/reports/reeaYtqKfKxlQ/PDF/20eFhgZyFh7H2.pdf, abgerufen am 26.10.2016
[6] Quelle: Heute im Bundestag hib 604/2016 vom 19.10.2016: Reform des Unterhaltsvorschusses, Link: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjEwLy0vNDc2MjYy&mod=mod454590, abgerufen am 26.10.2016
[7] Quelle: Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012
[8] Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/demographische-ost-west-unterschiede-bleiben-13405391.html, abgerufen am 05.02.2016
[9] Quelle: BMFSFJ: Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen im Überblick, 27.08.2014, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/gesamtevaluation-endbericht-ueberblick,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 1.9.2014
[10] Quelle: Statistisches Bundesamt: unbereinigter Gender Pay Gap nach Bundesländern ab 2006, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/VerdiensteVerdienstunterschiede/Tabellen/UGPG_02_Bundeslaender.html , abgerufen am 26.10.2016,
[11] Quelle: Jutta Allmendinger, Ellen von den Driesch: Der wahre Unterschied - Erst die Rente zeigt den ganzen Umfang der Geschlechterungleichheit, WZB, Mitteilungen Heft 149, Sept. 2015, https://www.wzb.eu/sites/default/files/publikationen/wzb_mitteilungen/s36-39ja-vdriesch.pdf, abgerufen am 08.02.2016
[12] Quelle: Statistisches Bundesamt: Zeitverwendungserhebung 2012/2013, Wiesbaden, 2015; https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Zeitbudgeterhebung/Zeitverwendung5639102139004.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 09.02.2016
[13] Quelle: Claudia Geist: One Germany, Two Worlds of Housework? Examining Employed Single and Partnered Women in the Decade after Unification, S. 16 ff, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2891262/pdf/nihms84346.pdf, abgerufen am 09.02.2016
[14] Quelle: Jutta Allmendinger, Ellen von den Driesch: Der wahre Unterschied - Erst die Rente zeigt den ganzen Umfang der Geschlechterungleichheit, WZB, Mitteilungen Heft 149, Sept. 2015, https://www.wzb.eu/sites/default/files/publikationen/wzb_mitteilungen/s36-39ja-vdriesch.pdf, abgerufen am 08.02.2016
[15] Quelle: GPA djp: Frauen und Arbeitszeit – Fakten, Analysen, Lösungsansätze, Wien, 2013, S.4, http://bildung.gpa-djp.at/files/2015/07/GPA-djp-Frauen-und-Arbeitszeit.pdf, abgerufen am 08.02.2016
[16] Quelle: Kindertagesbetreuung regional 2015, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2016
[17] Quelle: ebenda
[18] Quelle: BMFSFJ: 25 Jahre deutsche Einheit – Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland, S. 13, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/jahresbericht-einheit-gleichstellung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 09.02.2016
[4] Quelle: Pia S. Schober und Juliane F. Stahl: „Trends in der Kinderbetreuung – sozioökonomische Unterschiede verstärken sich in Ost und West“, DIW Wochenbericht Nr. 40/2014
[19] Quelle: Statistisches Bundesamt: Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an, Pressemitteilung Nr. 212 vom 21.06.2016, Link (abgerufen am 26.10.2016): https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/06/PD16_212_22922.html ,
[20] Quelle: Keinen Bock auf Herdprämie, taz, 01.02.2014, http://www.taz.de/!132146/, abgerufen am 18.08.2014
[21] Quelle: Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung: So geht Einheit – Wie weit das geteilte Deutschland zusammengewachsen ist, Berlin, 2015, S. 23, http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/So_geht_Einheit/BI_SoGehtEinheit_final_online.pdf, abgerufen am 10.02.2016
[22] Quelle: Kirsten Fuchs-Rechlin/Gudula Kaufhold/Mareike Thuilot/Tanja Webs: Auszug aus dem Abschlussbericht Kommunale Bedarfserhebungen – Kapitel 8: Der Einfluss des Betreuungsgeldes auf die Betreuungsentscheidung der Eltern, Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Universität Dortmund, Juli 2014, http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/Files/Aktuelles/Publikationen/Auszug_zum_Betreuungsgeld_4.pdf, abgerufen am 18.08..2014
[23] Quelle: Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung: So geht Einheit – Wie weit das geteilte Deutschland zusammengewachsen ist, Berlin, 2015, S. 31, http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/So_geht_Einheit/BI_SoGehtEinheit_final_online.pdf, abgerufen am 10.02.2016
[24] Quelle: Daten von Statistischem Bundesamt und Europarat, Berechnungen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, zitiert in: Demografieportal: Deutschland – das Land der niedrigen Geburtenrate, http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Zusammengefasste_Geburtenziffer.html, abgerufen am 06.02.2016 , Geburtenziffern 2014: Statistisches Bundesamt: Geburtenziffer 2015: Erstmals seit 33 Jahren bei 1,50 Kindern je Frau, Pressemitteilung Nr. 373 vom 17.10.2016, Link: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/10/PD16_373_126.html, abgerufen am 26.10.2016
[25] Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012, S. 24 (Datenbasis: Mikrozensus 2008)
[26] Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): “(Keine) Lust auf Kinder?”, Wiesbaden, 2012, S. 24
[27] Quelle: Statistisches Bundesamt, zitiert in Demografieportal: “Frauen haben immer weniger Kinder”: http://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Kinderzahl_Kohorten.html, abgerufen am 06.02.2016
[28] Quelle: Kindertagesbetreuung regional 2015, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2016
[29] Quelle: Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24
[30] Quelle: Heinrich Böll Stiftung - Gunda Werner Institut: Kriterien für geschlechtergerechte Steuerpolitik, 12.10.2010, http://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/kriterien-f%C3%BCr-geschlechtergerechte-steuerpolitik, abgerufen am 10.02.2016,
[31] Quelle: ebenda
[32] Quelle: Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung: So geht Einheit – Wie weit das geteilte Deutschland zusammengewachsen ist, Berlin, 2015, S. 13, http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/So_geht_Einheit/BI_SoGehtEinheit_final_online.pdf, abgerufen am 10.02.2016
[33] Quelle: Daniel Erler/Susanne Dähner: Frauen machen Neue Länder. Lebenssituation und Perspektiven junger Frauen in den neuen Bundesländern – Forschungsstand, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2008, https://www.frauenmachenneuelaender.de/documents/5728034/5974486/studie_lang_2008.pdf/2c64a155-d3a3-484b-96c1-3daf66968c36, abgerufen am 10.02.2016
[34] Quelle: für Kontext: Till van Rahden: Demokratie und väterliche Autorität Das Karlsruher „Stichentscheid“-Urteil von 1959 in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik, in Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), S. 160-179 © Vandenhoeck & Ruprecht 2005, ISSN 1612–6033; Das Urteil: Download http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv010059.html
[35] Quelle: Tatjana Berg, Susanne Sonnenfeld (Hrsg): Die Entwicklung des Sorgerechts der Mütter nichtehelicher Kinder in Deutschland vom Inkrafttreten des BGB bis heute, Beiträge aus dem Fachbereich Rechtspflege Nr. 02/2012, S. 41, http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_FB4/Heft_2_2012_Fachbereich_Rechtspflege.pdf, abgerufen am 09.02.2016
[36] Quelle: Pia S. Schober und Juliane F. Stahl: „Trends in der Kinderbetreuung – sozioökonomische Unterschiede verstärken sich in Ost und West“, DIW Wochenbericht Nr. 40/2014 – zitiert aus Statistisches Bundesamt (1991): Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Bonn
[37] Quelle: Quelle: BMFSFJ: 25 Jahre deutsche Einheit – Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland, S. 12, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/jahresbericht-einheit-gleichstellung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 09.02.2016
[38] Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung: Wichtige Stationen bundesdeutscher Familienpolitik, 20.03.2009, http://www.bpb.de/izpb/8067/wichtige-stationen-bundesdeutscher-familienpolitik, abgerufen am 09.02.2016
[39] Quelle: Dierk Hoffmann, Michael Schwartz (Hrsg.): Sozialstaatlichkeit in der DDR: Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49-1989, 2005, S. 70: https://books.google.de/books?id=dlnmduuh5xEC&pg=PA70&dq=Ehekredit&hl=de&sa=X&ei=UXgKULO3DIy10QW2soG9Cg#v=onepage&q=Ehekredit&f=false, abgerufen am 09.02.2016
[40] Quelle: Claudia Geist (Carolina Population Center University of North Carolina at Chapel Hill): One Germany, Two Worlds of Housework? Examining Employed Single and Partnered Women in the Decade after Unification, Journal of Comparative Family Studies 2009; 40 (3), S. 415-437, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2891262/pdf/nihms84346.pdf, abgerufen am 08.02.2016
[41] Quelle: http://www.bpb.de/izpb/8047/familienpolitik-geschichte-und-leitbilder?p=all), abgerufen am 03.02.2016
[42] Quelle: pme Familienservice – Uta Bauer und Susanne Dähner: Frauen machen neue Länder – Das volle Leben! Fauenkarrieren in Ostdeutschland, S. 22, https://www.frauenmachenneuelaender.de/documents/5728034/5974486/fmnl_studie_lang2010.pdf/05920b0f-4bf6-429d-a759-096f4af1f651, abgerufen am 10.02.2016
[43] Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung: Alter der Mütter bei der Geburt ihrer Kinder, 26.09.2012, http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61556/alter-der-muetter, abgerufen am 09.02.2016
[44] Quelle: Dierk Hoffmann, Michael Schwartz (Hrsg.): Sozialstaatlichkeit in der DDR: Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49-1989, 2005, S. 70: https://books.google.de/books?id=dlnmduuh5xEC&pg=PA70&dq=Ehekredit&hl=de&sa=X&ei=UXgKULO3DIy10QW2soG9Cg#v=onepage&q=Ehekredit&f=false, abgerufen am 09.02.2016
[45] Quelle: https://publishup.uni-potsdam.de/files/6045/pbsf33.pdf , S. 8, abgerufen am 03.02.2016
[46] Quelle: BMFSFJ: 25 Jahre deutsche Einheit – Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland, S. 10, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/jahresbericht-einheit-gleichstellung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 09.02.2016
[47] Quelle: ebenda, S.12
[48] Quelle: http://www.verfassungen.de/de/ddr/mutterkindgesetz50.htm, abgerufen am 09.02.2016